Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter trägt im Fall eines unverschuldeten Unfalls generell der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Denn nach gängiger Rechtsprechung zählen entstehende Kosten für einen Sachverständigen zum Unfallschaden, der dem Geschädigten zu erstatten ist.
Für Kaskoschäden beauftragen die jeweiligen Versicherungen meist einen eigenen Sachverständigen (und tragen entsprechende Kosten). Sollte man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Beide Gutachten werden letztlich von einem Obergutachter gegenübergestellt und bewertet – die anfallenden Kosten werden oftmals von einem entsprechenden Rechtsschutzversicherer übernommen.
Liegt der entstandene Schaden erkennbar unter der Bagatell-Schwelle von 700 €, übernehmen Versicherungen ein gewünschtes Gutachten in der Regel nicht.
Wird das Gutachten im Schadensfall von einem hauseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung erstellt, handelt dieser zunächst vor allem in deren Interesse. Es besteht also die Gefahr, dass Ihre berechtigten Interessen und der entstandene Schaden (Wertminderung, Nutzungsausfall etc.) nicht angemessen berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich also, einen unabhängigen und selbstgewählten Gutachter hinzuzuziehen.