Haftpflichtschaden
Ihr gutes Recht – Gutachten bei Haftpflichtschäden
Als Bestandteil der Autoversicherung ist die KFZ-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern durch ihr Fahrzeug entstehen – bei einem unverschuldeten Unfall begleicht die gegnerische Versicherung also Ihre eigenen Schadensersatzansprüche.
Eine neutrale Schadensdokumentation sichert dabei Ihre legitimen Ansprüche. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine unabhängige Beweissicherung durch einen Sachverständigen – kostenfrei. Wir helfen Ihnen, Erstattungsansprüche bei der gegnerischen Versicherung rechtssicher anzumelden.
- Umfassender Vor-Ort-Service
- Abwicklung des kompletten Schadensmanagements
- Unabhängige Gutachtenerstellung binnen 24 Stunden
Ihr Fahrplan zur Schadensregulierung
- Schaden melden
- Persönlichen Gutachtertermin vereinbaren
- Neutrale Vor-Ort-Dokumentation
- Gutachtenerstellung (auf Wunsch binnen 24h)
- Einreichung bei der gegnerischen Versicherung
- Begleichung Ihrer Ansprüche
Wir belegen ihre Ansprüche
Bei einem Haftpflichtschaden ist der Verursacher nach § 249 BGB verpflichtet, dem Unfallgeschädigten seinen entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Entschädigungssumme muss den Schaden ausgleichen und den Geschädigten so stellen, als ob der Unfall nicht stattgefunden hätte.
Hierbei tritt die Versicherung des Verursachers an die Stelle des Versicherten und trägt den Schadensersatz – hierzu zählen alle Kosten, die zur Wiederherstellung des Ursprungszustands vor dem Unfall nötig sind. Alternativ können Sie auch den Geldbetrag verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
Ihre Schadensersatzansprüche können umfangreich sein – vom reinen Sachschaden am Fahrzeug über Verdienstausfall und Abschleppkosten bis zur Kostenübernahme eines Leihwagens. Ein neutrales Gutachten ist dabei die rechtssichere Grundlage für Ihre Ansprüche und belegt sie objektiv gegenüber der Versicherung.
Ihre Rechte nach einem Haftpflichtschaden
- Gutachten: Als Geschädigter können Sie einen neutralen Sachverständigen Ihres Vertrauens wählen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
- Schadensregulierung: Der Verursacher ist verpflichtet, Ihre entstandenen Schäden zu ersetzen. Dazu können neben reinen Sachschäden am Fahrzeug auch Verdienstausfall, Nutzungsausfallentschädigung oder Abschleppkosten zählen.
- Schadensersatzrecht: Als Geschädigter wird Ihr Schaden über das „Schadensersatzrecht“ abgewickelt – das garantiert umfangreiche Absicherung nach einem Unfall.